Rechtsanwalt
Günter Urbanczyk

Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim von 1975 bis 1979. Von 1980 bis 1981 Referendarausbildung in Karlsruhe und nebenamtliche Tätigkeit an der Universität Mannheim. 1982 bis 1984 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim. Seit November 1984 selbständiger Rechtsanwalt in Mannheim. Etliche Jahre Dozent an verschiedenen Hochschulen. 1984 bis 1989 Mitglied im Gemeinderat der Stadt Mannheim.

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereines sowie des »Baden-Württembergische Strafverteidiger e.V.«, dort über viele Jahre Vorstandsmitglied, Mitbegründer des Mannheimer Anwaltsnotrufes in Strafsachen und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Mannheimer Anwaltsvereines, deren Vorsitzender er lange Jahre war. Rechtsanwalt Urbanczyk ist ehrenamtlich tätig als 1. Vorsitzender des Mannheimer Drogenvereins

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Urbanczyk bearbeitet ausschließlich Strafsachen sowie Mandate, die mit diesen unmittelbar zusammenhängen. Seit 1999 darf er den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen.

Im Laufe seiner über 35-jährigen Berufstätigkeit ist Rechtsanwalt Urbanczyk überwiegend als Verteidiger in mehr als 4.000 Strafverfahren tätig geworden. Hierbei ging es neben dem strafrechtlichen "Alltagsgeschäft" auch um größere Wirtschaftsstrafverfahren, Tötungsdelikte, Unterbringung in der Psychiatrie sowie Strafverfahren mit politischen Hintergrund. Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse im EDV-Bereich befaßt sich Rechtsanwalt Urbanczyk auch mit modernen Kriminalitätserscheinungen wie der Internet- und Computerkriminalität (IT-Strafrecht). Zu seinen Mandanten zählen Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Bürgermeister ebenso wie Hartz-IV-Empfänger oder kranke Menschen. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, übernimmt Rechtsanwalt Urbanczyk auch Pflichtverteidigungen.

Ein Strafprozeß greift durch seinen Verlauf und sein Ergebnis tief in den privaten Lebensbereich der Beschuldigten ein, gleich ob diese schuldig oder unschuldig sind. Als Gegengewicht zu den Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht brauchen Beschuldigte einen qualifizierten und erfahrenen Strafverteidiger als Beistand.